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Dienstag, 17. Januar 2023

Ingrid Korosec und die Pensionisten

 

Ingrid Korosec ist Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes und als solche macht sie sich nun für arbeitende PensionistInnen stark. Sie fordert, dass diese Personengruppe, die zusätzlich zu ihrer Pension noch in einem Dienstverhältnis stehen, nicht dafür bestraft werden dürfen. Auch Arbeitsminister Kocher ist da ihrer Meinung und da läuten bei mir die Alarmglocken.

Korosec auf Facebook:

Die Abschaffung der Pensionsbeiträge für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten ist eine rasch umsetzbare und effektive Maßnahme, um Arbeiten in der Pension attraktiver zu machen. Auch wenn die Maßnahme nicht im Zuge der Regierungsklausur beschlossen wurde, sehe ich es positiv, dass meine Forderung im Rahmen der Reformgruppe zum Arbeitsmarkt behandelt wird.

Ich erwarte mir jedoch, dass noch im ersten Quartal 2023 Maßnahmen zur Attraktivierung von Arbeit in der Pension auf dem Tisch liegen! Außerdem müssen die Seniorinnen und Senioren in die Verhandlungen miteingebunden werden!“

Nehmen wir ein konkretes Beispiel an. Ein Pensionist geht nebenbei arbeiten und verdient brutto € 2.000,00.

Nun, wer bezahlt bei einem ASVG-Dienstverhältnis wieviel an Pensionsversicherungsbeiträge? Der Arbeitgeber 12,55 % und der Arbeitnehmer 10,25 % von der Sozialversicherungsbemessungsgrundlage, die in den meisten Fällen der Bruttolohn ist. Was hat der pensionierte Dienstnehmer davon? Im vorliegenden Fall würden monatlich insgesamt € 456,00, davon € 205,00 vom Dienstnehmer in die PV einbezahlt werden. Wenn sein Dienstverhältnis wieder beendet ist, wird aufgrund der einbezahlten Beiträge seine Pension neu berechnet und diese erhöht sich ein wenig.

Fallen nun diese Pensionsversicherungsbeiträge weg, wie es Frau Korosec fordert, passiert folgendes. Der Dienstgeber erspart sich monatlich € 251,00, was ihm sicher freuen wird. Beim Dienstnehmer ist es etwas komplizierter. Da er keinen PV-Beitrag mehr zahlt, erhöht sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage um diese € 205,00. Das heißt, er muss von dem ersparten Pensionsversicherungsbeitrag Lohnsteuer zahlen. Übrig bleibt ihm ca. die Hälfte, also € 103,00. Zusammengefasst heißt das, dass sich der Arbeitgeber € 251,00 erspart, der Finanzminister sich über zusätzliche € 102,00 freuen darf, dem Arbeitnehmer € 103,00 bleiben und die Pension nach Beendigung des Dienstverhältnisses natürlich unverändert bleibt.

Wir haben bei diesem Modell also zwei Gewinner (Arbeitgeber und Finanzminister) und einen Verlierer (Arbeitnehmer). Natürlich gäbe es auch andere Möglichkeiten, das Arbeiten in der Pension attraktiver zu machen. Man könnte zum Beispiel die Einkünfte aus Pension und Dienstverhältnis im Zuge der Dienstnehmerveranlagung getrennt behandeln. Das würde dazu führen, dass es nicht mehr zu den befürchteten Lohnsteuernachzahlungen kommt. Man könnte natürlich auch für das in der Pension erwirtschaftete Nebeneinkommen die Lohnsteuer komplett streichen oder zumindest einen hohen Lohnsteuerfreibetrag ansetzen. In all diesen Fällen würden die DienstnehmerInnen profitieren.

Aber daran denkt Frau Korosec selbstverständlich nicht. Sie will natürlich – wie es in der ÖVP halt üblich ist, die Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer bevorzugen. Aber genau das sollten wir verhindern und ganz laut aufschreien.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Die Österreicher verdienen Fairness, sagte einst der Vizekanzler.

Damit was weitergeht und die Österreicher endlich die Fairness bekommen, welche sie auch verdienen, hat unsere neue Regierung in ihrer unendlichen Großzügigkeit und Menschenfreundlichkeit eine Superidee. Die Arbeitslosenversicherung für kleine Einkommen wird gesenkt.

Wie das genau aussehen soll, ist zwar noch nicht ganz klar, aber die Boulevardmedien überschlagen sich bereits mit Jubelmeldungen. Wolfgang Fellner, so wird gemunkelt, hat vom geistigen Onanieren bereits einen Tennisarm.

Egal. Nehmen wir einen Dienstnehmer mit einem monatlichen Bruttoverdienst von € 1.800,00. Bis jetzt zahlte er € 326,16 SV-Beitrag und € 101,96 Lohnsteuer. Daher blieben ihm netto € 1.371,88 auf der Kralle.

Nehmen wir weiter an, bei besagten € 1.800,00 entfällt zukünftig die Arbeitslosenversicherung für den Dienstnehmer. Immerhin 3 % des SV-Beitrages. Das macht dann € 272,16 SV-Beitrag und € 126,12 an Lohnsteuer. Somit bleiben in diesem Fall € 1.401,72 netto.

Fassen wir zusammen. Der Dienstnehmer gewinnt monatlich netto € 29,84 und das Finanzamt € 24,16. Großer Verlierer bei der Geschichte ist die Arbeitslosenversicherung. Die verliert € 54,00. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ist kein Geld in der Arbeitslosenversicherung, müssen die Leistungen gekürzt werden. Schwuppdiwupp und schon haben wir einen Hartz IV Ableger.