Ingrid
Korosec ist Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes und als solche
macht sie sich nun für arbeitende PensionistInnen stark. Sie fordert, dass
diese Personengruppe, die zusätzlich zu ihrer Pension noch in einem
Dienstverhältnis stehen, nicht dafür bestraft werden dürfen. Auch
Arbeitsminister Kocher ist da ihrer Meinung und da läuten bei mir die
Alarmglocken.
Korosec auf
Facebook:
„Die Abschaffung der Pensionsbeiträge für arbeitende Pensionistinnen und
Pensionisten ist eine rasch umsetzbare und effektive Maßnahme, um Arbeiten in
der Pension attraktiver zu machen. Auch wenn die Maßnahme nicht im Zuge der
Regierungsklausur beschlossen wurde, sehe ich es positiv, dass meine Forderung
im Rahmen der Reformgruppe zum Arbeitsmarkt behandelt wird.
Ich erwarte
mir jedoch, dass noch im ersten Quartal 2023 Maßnahmen zur Attraktivierung von
Arbeit in der Pension auf dem Tisch liegen! Außerdem müssen die Seniorinnen und
Senioren in die Verhandlungen miteingebunden werden!“
Nehmen wir
ein konkretes Beispiel an. Ein Pensionist geht nebenbei arbeiten und verdient
brutto € 2.000,00.
Nun, wer
bezahlt bei einem ASVG-Dienstverhältnis wieviel an Pensionsversicherungsbeiträge?
Der Arbeitgeber 12,55 % und der Arbeitnehmer 10,25 % von der
Sozialversicherungsbemessungsgrundlage, die in den meisten Fällen der
Bruttolohn ist. Was hat der pensionierte Dienstnehmer davon? Im vorliegenden
Fall würden monatlich insgesamt € 456,00, davon € 205,00 vom Dienstnehmer in
die PV einbezahlt werden. Wenn sein Dienstverhältnis wieder beendet ist, wird
aufgrund der einbezahlten Beiträge seine Pension neu berechnet und diese erhöht
sich ein wenig.
Fallen nun
diese Pensionsversicherungsbeiträge weg, wie es Frau Korosec fordert, passiert
folgendes. Der Dienstgeber erspart sich monatlich € 251,00, was ihm sicher
freuen wird. Beim Dienstnehmer ist es etwas komplizierter. Da er keinen
PV-Beitrag mehr zahlt, erhöht sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage um diese €
205,00. Das heißt, er muss von dem ersparten Pensionsversicherungsbeitrag
Lohnsteuer zahlen. Übrig bleibt ihm ca. die Hälfte, also € 103,00.
Zusammengefasst heißt das, dass sich der Arbeitgeber € 251,00 erspart, der
Finanzminister sich über zusätzliche € 102,00 freuen darf, dem Arbeitnehmer €
103,00 bleiben und die Pension nach Beendigung des Dienstverhältnisses
natürlich unverändert bleibt.
Wir haben
bei diesem Modell also zwei Gewinner (Arbeitgeber und Finanzminister) und einen
Verlierer (Arbeitnehmer). Natürlich gäbe es auch andere Möglichkeiten, das
Arbeiten in der Pension attraktiver zu machen. Man könnte zum Beispiel die
Einkünfte aus Pension und Dienstverhältnis im Zuge der Dienstnehmerveranlagung
getrennt behandeln. Das würde dazu führen, dass es nicht mehr zu den
befürchteten Lohnsteuernachzahlungen kommt. Man könnte natürlich auch für das
in der Pension erwirtschaftete Nebeneinkommen die Lohnsteuer komplett streichen
oder zumindest einen hohen Lohnsteuerfreibetrag ansetzen. In all diesen Fällen
würden die DienstnehmerInnen profitieren.
Aber daran
denkt Frau Korosec selbstverständlich nicht. Sie will natürlich – wie es in der
ÖVP halt üblich ist, die Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer bevorzugen.
Aber genau das sollten wir verhindern und ganz laut aufschreien.