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Sonntag, 23. Dezember 2012

Game over



 Lange hat es gedauert, aber nun ist es soweit. Dass Uwe Scheuch rechtskräftig ist und immer schon war, ist kein Geheimnis. Eigentlich ist er extrem rechtskräftig. Oder rechtsextrem und das kräftig. Jedenfalls ist er jetzt verurteilt, und das mit Brief und Siegel sozusagen. Game over, Uwe.

Was bedeutet das eigentlich? Also Strafe ist das für den Uwe eigentlich keine. Sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe spürt er nicht. Das ist ein Luftschmoiz, wie einschlägige Experten es nennen. Die 67.500 Euro unbedingte Geldstrafe wird ihn auch nicht in die Armutsfalle tappen lassen. Da wird das Land Kärnten helfend einspringen. So etwas fällt in Karawankistan unter Bruderschaftshilfe.

Und wer jetzt geglaubt hat, dass Uwe politisch gestorben ist, weil er nun ein wegen Korruption rechtskräftig verurteilter Straftäter ist, irrt gewaltig. Gerade die Verurteilung ist im Land der Berge und Seen ein Qualitätsprädikat. Dagegen ist das „Große goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ ein nebuloser Lercherlschas.

Wer weiß, vielleicht wurde vor ein paar Tagen der nächste Landeshauptmann von Kärnten verurteilt. In dem Fall sollten die Grazer Richter zukünftig das südliche Nachbarbundesland eher meiden.

Montag, 9. Juli 2012

Uwe lässt sich nicht verscheuchen.



Uwe lässt sich nicht verscheuchen. Warum sollte er auch. Und wenn, dann wäre es der Albtraum des für ihn zuständigen Arbeitsamtes. Der Mann ist am Arbeitsmarkt unvermittelbar. Na ja, als Kapo auf der Saualm könnte man ihn einsetzen.

Nun, da er sich vom ersten Schreck des noch nicht rechtskräftigen Urteils erholt hat, übt er sich schon wieder in verbalen Rundumschlägen. Nachdem Bundespräsident Heinz Fischer und Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ihm den Rücktritt nahegelegt haben, keift er zurück, wie ein gereizter Dackel, dem man seinen Lieblingsknochen wegnehmen will.

„Der Bundespräsident muss aufpassen, dass die Freiheitliche Partei nicht ihn zum Rücktritt auffordert.“ Und: „Die Frau Präsidentin wird irgendwann aufpassen müssen, dass sie nicht ihren eigenen Bundeskanzler zum Rücktritt auffordert.“

Selbst wenn das Oberlandesgericht den Schuldspruch bestätigen sollte, will Scheuch nicht zurücktreten. „Selbst dann ist es ganz klar in einem Rahmen, der einen Rücktritt nicht vorsieht. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen“, erklärte Uwe beinahe trotzig. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein automatischer Amtsverlust erst bei einer Haftstrafe ab zwölf Monaten vorgesehen.

Also, noch mal zum Mitschreiben. Ein Politiker, der ein Jahr Häfn ausfasst, ist ein Verbrecher und kein Volksvertreter mehr. Fällt das Schmalz geringer aus, so ist er kein Verbrecher, sondern nur ein Strizzi, darf weiterhin seinen Amtsgeschäften nachgehen und bleibt ein Part of the Game.


Dienstag, 26. Juni 2012

Der Unschuldsuwe



Uwe Scheuch, Kärntner Landeshauptmannstellvertreter mit Autoschieber Ambitionen und Einbürgerungsehrgeiz für parteispendenfreudige Russen, stand wieder vor Gericht. Das Revanchematch zum „Part of the Game“ stand auf dem Spielplan. Zu gewinnen gibt es einen längeren Aufenthalt in staatlicher Obhut.

Uwe war und ist davon überzeugt, aber so was von unschuldig zu sein, dass der Grasser Karli dagegen ein Schwerstverbrecher ist. Daher stellte er gleich zu Prozessbeginn klar. Das Gespräch, bei dem es um Staatsbürgerschaft und Parteispenden ging, war ein abstraktes, theoretisches Geplauder.

Vielleicht gelingt es der Richterin, Scheuch aus seinem abstrakten Paralleluniversum wieder auf den Boden der Realität zu holen. Eine Therapie in Stein an der Donau könnte da durchaus nützlich sein.