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Sonntag, 23. Dezember 2012

Game over



 Lange hat es gedauert, aber nun ist es soweit. Dass Uwe Scheuch rechtskräftig ist und immer schon war, ist kein Geheimnis. Eigentlich ist er extrem rechtskräftig. Oder rechtsextrem und das kräftig. Jedenfalls ist er jetzt verurteilt, und das mit Brief und Siegel sozusagen. Game over, Uwe.

Was bedeutet das eigentlich? Also Strafe ist das für den Uwe eigentlich keine. Sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe spürt er nicht. Das ist ein Luftschmoiz, wie einschlägige Experten es nennen. Die 67.500 Euro unbedingte Geldstrafe wird ihn auch nicht in die Armutsfalle tappen lassen. Da wird das Land Kärnten helfend einspringen. So etwas fällt in Karawankistan unter Bruderschaftshilfe.

Und wer jetzt geglaubt hat, dass Uwe politisch gestorben ist, weil er nun ein wegen Korruption rechtskräftig verurteilter Straftäter ist, irrt gewaltig. Gerade die Verurteilung ist im Land der Berge und Seen ein Qualitätsprädikat. Dagegen ist das „Große goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ ein nebuloser Lercherlschas.

Wer weiß, vielleicht wurde vor ein paar Tagen der nächste Landeshauptmann von Kärnten verurteilt. In dem Fall sollten die Grazer Richter zukünftig das südliche Nachbarbundesland eher meiden.

Freitag, 6. Juli 2012

Die Wette gilt!



 Part-Game-Uwe hat einen ersten Teilerfolg erzielt. Die Tatsache, einen ehemaligen Justizminister als Verteidiger zu haben, der politisch sicher gut vernetzt ist, machte sich bezahlt. Egal wie hoch das Honorar von Böhmdorfer auch sein wird. Scheuch muss nicht ins Gefängnis. Sieben Monate bedingte Haftstrafe plus 150.000 Euro Geldstrafe lautet das Urteil. Nicht einmal a klane Tetschn ist das für den Landeshauptmann-Stellvertreter, als der er selbstverständlich nicht zurücktreten wird. Auch Landesfürst Dörfler sieht dazu keine Veranlassung.

Was bitte soll das für eine Strafe sein? Sieben Monate bedingt. Solange er nicht wieder nachweislich mit Staatsbürgerschaften dealt, ist diese Strafe nicht das Papier wert, auf das es geschrieben wurde. Und die 150.000 Euro zahlt Dörfler aus der Landeskasse. Davon kann man ausgehen. Anders ausgedrückt. Die Kärntner und Kärntnerinnen löhnen dafür.

Aber Unschuldsuwe gibt nicht auf. Sein Rechtsverdreher hat sofort nach der Urteilsverkündung Berufung angemeldet. Eigenartigerweise hat dies der Staatsanwalt nicht gemacht. Das bedeutet, in der nächsten Instanz kann das Strafmaß, wenn es nicht gleich bleibt, nur geringer ausfallen – und das wird es auch. Die nächste Verhandlung wird grob geschätzt im Spätherbst stattfinden. Also zu einem Zeitpunkt, wo die kommende Nationalratswahl bereits als Silberstreif am Horizont sichtbar ist. Die ÖVP wird doch nicht so dumm sein – obwohl man die Blödheit der Schwarzen nicht unterschätzen sollte – und sich eine Koalitionsoption, die eine Wiederauflage von Schwarz-Braun bedeutet, vermasseln.

Rechtsstaat hin oder her. Im VP-eigenen Justizministerium interpretiert man das ohnehin eher großzügig. Je weiter rechts der Staat ist, desto besser. Jener Richter aber, der es wagte Scheuch ins Gefängnis schicken zu wollen, wird nach der nächsten Wahl, wenn es wieder zu dieser unglückseligen Koalition kommt, im Archiv des Bezirksgerichts St. Jodok am Frostaufbruch Akten abstauben. Da trau ich mich wetten.