Beispiel. Ein Angestellter,
anzuwendender Kollektivvertrag ist jener für Angestellte im Metallgewerbe,
verdient brutto € 3.000,00. Eine Überstunden mit 50 % Zuschlag beträgt brutto €
31,47. Eine Stunde Normalarbeitszeit beträgt € 17,96. Bei einer Stunde hat der
Arbeitnehmer eine Bruttolohneinbuße von € 13,51. Kein Wunder, dass die
ÖVP-Granden allesamt feuchte Hoserln bekommen, wenn Sie an den Wegfall der
lästigen Überstunden denken.
Aber Geld ist nicht alles. Wie sieht
es mit der Zeit aus? Bleiben wir bei dem Angestellten und nennen wir Ihn Karl
Hackler. Hackler benötigt von zu Hause bis zur Arbeitsstätte eine halbe Stunde.
Das macht eine Stunde Gesamtfahrtzeit. Acht Stunden Arbeitszeit, eine halbe
Stunde unbezahlte Pause, eine Stunde für Duschen, Rasieren Zähneputzen und Kacken,
eine halbe Stunde Abendessen und acht Stunden Schlaf. Das sind dann 19 Stunden.
Verbleiben fünf Stunden für Haushalt, Freizeit und Kinder.
Muss Karl Hackler jetzt 12 statt 8
Stunden arbeiten, bleibt ihm für Haushalt, Freizeit und Kinder eine ganze
Stunde. Aber das ist natürlich nur Theorie, denn diese Stunde bleibt ihm nicht.
Die verstreicht, da er nach zwölf Stunden Arbeit zu erschöpft ist, irgendetwas
zu machen. Das macht natürlich nichts, denn Frau Hackler ist ein
verständnisvolles Eheweib, das ihr Schicksal einsichtig lächelnd erduldet. Blöd
nur, wenn Elvira Hackler ebenfalls berufstätig ist und einen Dienstgeber hat,
der sie zu zwei 12-Stunden-Tage pro Woche verdonnert.
Dann, ja dann müssen die Hackler halt
schauen, wie sie das auf die Reihe kriegen. Denn: Geht`s der Wirtschaft gut,
geht`s uns allen gut.
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