Wenn
das so weitergeht, rotten sich die Jäger und ihre Gehilfen in Österreich noch
selbst aus. Somit erledigt sich mittelfristig ein Problem von selbst.
Erst
kürzlich zielte bei einer Treibjagd in Niederösterreich ein Waidmann auf etwas
Schwarzes im Gebüsch, fünfzehn Meter vor ihm. War es akutes Jagdfieber oder der
Tee mit Rum, man weiß es nicht. Des Waidmanns Blick war offensichtlich leicht
getrübt, was ihn aber nicht daran hinderte den Abzug zu betätigen. Er traf.
Punktgenau. Allerdings war das schwarze Etwas im Gebüsch ein Treiber, damit
beschäftigt Wildschweine aufzustöbern, der vorschriftsmäßig eine Warnweste trug.
Der Jagdhelfer, die arme Sau, starb noch an der Abschussstelle.
Bei
den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Schütze leicht alkoholisiert
war, wie es die Polizei ausdrückte. Er hatte 0,46 Promille Alkohol im Blut. Ein
Wert, wie die Polizei anmerkte, bei dem noch Fahrtüchtigkeit besteht.
Genau
da fängt der fatale Irrglaube an. Wer glaubt da zu wissen, dass bei 0,46
Promille noch Fahrtüchtigkeit besteht? Nur weil im Land des Grünen Veltliner
Saufen und Autofahren einander nicht ausschließen, heißt das noch lange nicht,
dass es nicht gefahrlos ist. Und wie gravierende Folgen die Kombination Schnaps
und Flinte haben, zeigt uns die Vergangenheit.
Wie
jedes Mal, wenn ein Jäger einen Zweibeiner mit einem Zwölfender verwechselt,
taucht das gefürchtete Schreckgespenst auf der Waldeslichtung auf. Die
Forderung nach einem absoluten Alkoholverbot bei der Jagd. Auch diesmal blockt
Landesjägermeister Josef Pröll gekonnt ab. Er sei stets gegen Alkohol bei der
Jagd. Gesetzlich vorgeschriebenes Alkoholverbot gibt es keines, allerdings eine
Unfallverhütungsvorschrift vom Landesjagdverband, derzufolge Alkohol bei der Jagd
verboten ist. Das ist natürlich nur die halbe Miete. Die Freizeitrambos pflegen
ja vorher das Zielwasser zu sich zu nehmen.
Lustiges
in diesem Zusammenhang gab der Geschäftsführer des niederösterreichischen
Landesjagdverbands, Peter Lebersorger, von sich. Er sagt, man werde keinen
Vorschlag in Richtung gesetzliches Alkoholverbot machen. „Ist dann der Tee mit
Rum schon dabei?“, fragt er. Man müsse da vorsichtig sein, „dass man das Kind
nicht mit dem Bade ausgießt“. Wenn so ein Verbot komme, dann müsse das auch auf
andere Bereiche angewendet werden - Schifahren zum Beispiel.
Eh
klar. Wenn den Jägern keinen Spaß gönnt, sollen die Schifahrer auch auf ihre
Hetz verzichten müssen.