Wie das genau aussehen soll, ist zwar
noch nicht ganz klar, aber die Boulevardmedien überschlagen sich bereits mit
Jubelmeldungen. Wolfgang Fellner, so wird gemunkelt, hat vom geistigen
Onanieren bereits einen Tennisarm.
Egal. Nehmen wir einen Dienstnehmer
mit einem monatlichen Bruttoverdienst von € 1.800,00. Bis jetzt zahlte er €
326,16 SV-Beitrag und € 101,96 Lohnsteuer. Daher blieben ihm netto € 1.371,88
auf der Kralle.
Nehmen wir weiter an, bei besagten €
1.800,00 entfällt zukünftig die Arbeitslosenversicherung für den Dienstnehmer.
Immerhin 3 % des SV-Beitrages. Das macht dann € 272,16 SV-Beitrag und € 126,12
an Lohnsteuer. Somit bleiben in diesem Fall € 1.401,72 netto.
Fassen wir zusammen. Der Dienstnehmer
gewinnt monatlich netto € 29,84 und das Finanzamt € 24,16. Großer Verlierer bei
der Geschichte ist die Arbeitslosenversicherung. Die verliert € 54,00. Ein
Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ist kein Geld in der Arbeitslosenversicherung,
müssen die Leistungen gekürzt werden. Schwuppdiwupp und schon haben wir einen
Hartz IV Ableger.
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