Sonntag, 25. Februar 2024

Der untote Sebastian Kurz

Zwei Tage ist es her, dass Sebastian Kurz in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt wurde. Womit bewiesen wäre, dass Lügen manchmal subobtimal sind. Besonders, wenn relativ einfach das Gegenteil bewiesen werden kann und die Verteidigung in ihrer Verzweiflung russische Pseudozeugen aus dem Hut zaubert, die in der Vernehmung umfallen wie Dominosteine. Bleibt die Frage offen, wer wieviel diesen „Zeugen“ für ihren Auftritt bezahlt hat. Gratis werden sie es wohl nicht gemacht haben obwohl ihre Performance umsonst war.

Wie gesagt, zwei Tage ist das her und schon gibt Sebastian Kurz in der KRONEN ZEITUNG ein Interview. Fette Headline: „Lasse mich nicht mundtot machen“.

Nun, lieber Sebastian, das hat auch niemand vor. Sinn und Zweck des Urteils war, Dich für Deine dreiste Lügerei vor dem U-Ausschuss zu bestrafen, da Du dort unter Wahrheitspflicht ausgesagt hast. Wollte man Dich mundtot machen, wäre das nicht so einfach, da Du ja beim Anblick eines Mikrofons oder einer Kamera sofort geil wirst und Deinen Mentalauswurf zum Besten gibst. Also mundtot machen würde in Deinem Fall einen Genickschuss bedeuten, was allerdings strafbar ist und abgesehen von Dir niemand hemmungslos mit dem StGB kollidieren will.

Noch einmal. Niemand will Sebastian Kurz mundtot machen. Ganz im Gegenteil. Wir alle und besonders die Gerichte wollen dass er redet. Und dazu wird er noch ausreichend Gelegenheit haben. Immerhin ist noch eine Anklage wegen Bestechung und Bestechlichkeit in der sogenannten „Beinschab-Österreich-Tool“ Causa offen. Und in dem Fall ist der Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Gefängnis.

Nachdem die zwei Russen als Zeugen eher schwach waren, wird Sebastian Kurz im folgenden Verfahren die Rote Armee in den Zeugenstand rufen? Wir wissen es nicht und sind schon sehr gespannt.

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