Sonntag, 3. Februar 2013

Wir können uns brausen.



Die EU in ihrer grenzenlosen – nein, nicht Weisheit – Blödheit, Gier und absoluten Industriehörigkeit wird es nun doch schaffen und eine Richtlinie zur Privatisierung von Wasser durchbringen. Natürlich beteuern sämtliche Eurokraten und auch die Euro-Gratn (für Unwissende: Gratn = dünne, unterdurchschnittlich hübsche Frau), dass dieses Gesetz niemand zur Wasser Privatisierung zwinge. Man könnte, wenn man wollte.

Na ja, können hat man vorher auch schon. Nun aber wird den internationalen Konzernen wie Nestle und Danone Tür und Tor geöffnet. Selbstverständlich haben unsere verantwortungsbewussten Politiker sofort darauf reagiert. Von einem Verfassungsgesetz ist die Rede, das die Privatisierung unseres Wassers verbietet. Michael Spindelegger versuchte gleich Bedingungen daran zu knüpfen. Nein zum Wasser-Ausverkauf, wenn im Gegenzug Teile der ÖBB privatisiert werden. Spindelegger möchte unbedingt vollenden, was dem schwarzen Bundesbonsai Wolfgang Schüssel nicht gelang. Die politische Umfärbung der Bundesbahn. Mit dieser Aussage hat der Vizekanzler wieder einmal ganz eindrucksvoll bewiesen, dass er ein retrovaginaler Schließmuskel ist. Man könnte ihn auch als hinterfotziges Arschloch bezeichnen.

Wurscht wie, so ein Verfassungsgesetz muss her. Als Bollwerk gegen die EU-Invasoren. Da geben sie sich staatstragend und besorgt, unsere Volksvertreter. Und das hat jetzt aber überhaupt nichts damit zu tun, dass heuer Nationalratswahlen sind.

Unlängst meldete sich der Verfassungsjurist Theo Öhlinger zu Wort und meinte, ein Verfassungsgesetz sei zwar möglicherweise schön anzusehen, aber in dem Fall belanglos, da EU-Recht Vorrang gegenüber nationalem Recht hat.

Mit anderen Worten. Im Fall des Falles können wir uns brausen. Und das sollten wir auch. Solange wir es uns noch leisten können.


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