Die
EU in ihrer grenzenlosen – nein, nicht Weisheit – Blödheit, Gier und absoluten
Industriehörigkeit wird es nun doch schaffen und eine Richtlinie zur
Privatisierung von Wasser durchbringen. Natürlich beteuern sämtliche Eurokraten
und auch die Euro-Gratn (für Unwissende: Gratn = dünne, unterdurchschnittlich
hübsche Frau), dass dieses Gesetz niemand zur Wasser Privatisierung zwinge. Man
könnte, wenn man wollte.
Na
ja, können hat man vorher auch schon. Nun aber wird den internationalen
Konzernen wie Nestle und Danone Tür und Tor geöffnet. Selbstverständlich haben
unsere verantwortungsbewussten Politiker sofort darauf reagiert. Von einem
Verfassungsgesetz ist die Rede, das die Privatisierung unseres Wassers
verbietet. Michael Spindelegger versuchte gleich Bedingungen daran zu knüpfen.
Nein zum Wasser-Ausverkauf, wenn im Gegenzug Teile der ÖBB privatisiert werden.
Spindelegger möchte unbedingt vollenden, was dem schwarzen Bundesbonsai
Wolfgang Schüssel nicht gelang. Die politische Umfärbung der Bundesbahn. Mit
dieser Aussage hat der Vizekanzler wieder einmal ganz eindrucksvoll bewiesen,
dass er ein retrovaginaler Schließmuskel ist. Man könnte ihn auch als
hinterfotziges Arschloch bezeichnen.
Wurscht
wie, so ein Verfassungsgesetz muss her. Als Bollwerk gegen die EU-Invasoren. Da
geben sie sich staatstragend und besorgt, unsere Volksvertreter. Und das hat
jetzt aber überhaupt nichts damit zu tun, dass heuer Nationalratswahlen sind.
Unlängst
meldete sich der Verfassungsjurist Theo Öhlinger zu Wort und meinte, ein
Verfassungsgesetz sei zwar möglicherweise schön anzusehen, aber in dem Fall
belanglos, da EU-Recht Vorrang gegenüber nationalem Recht hat.
Mit
anderen Worten. Im Fall des Falles können wir uns brausen. Und das sollten wir
auch. Solange wir es uns noch leisten können.
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