Maria
Rauch-Kallat, wahrscheinlich die beste Gesundheitsministerin Österreichs, war
unlängst zu Gast bei Armin Wolf in der ZIB2. Endlich wurden alle Unklarheiten
beseitigt und die ganze Wahrheit erblickte das Studiolicht.
Die Kritik
des Rechnungshofes, dass die Schutzmasken ohne Ausschreibung, ohne
Preisvergleich und zu einem weit überhöhten Preis gekauft wurden, stimmt so
nicht. Wie es denn stimme, darauf ging die Befragte nicht näher ein. Wozu auch.
Wolf hätte es ohnehin nicht verstanden. Dass ihr Mann zur gleichen Zeit vom
gleichen Konzern 270.000 Euro bekommen hat, als das Gesundheitsministerium
Atemschutzmasken im Wert von mehreren Millionen angeschafft hat, ist eine –
Zitat – bewusst herbeigeführte schiefe Optik.
Ja
sapperlot! Darf man das überhaupt? Das gehört doch verboten! Hier hat das
Justizministerium, das Gott sei Dank fest in schwarzer Hand ist, einen
dringenden Handlungsbedarf.
§ 111a StGB
Wer bewusst
und absichtlich ein schiefe Optik herbeiführt, ist entsprechend zu bestrafen.
Das Strafmaß ist von der durch die schiefe Optik verzerrt dargestellten Person
festzusetzen.
Und schon
wäre die Sache – und auch Armin Wolf – aus der Welt geschaffen. Wie kann er
nur! Der Mensdorff-Pfui ist schon unter normalen Umständen keine Augenweide.
Jetzt auch noch durch eine schiefe Optik – da wirst ja vom Hinschauen schon
blind!
Und dann
hat Rauch-Kallat noch festgestellt, dass ihr Alfons noch immer nicht verurteilt
ist. Aus dem Tonfall glaube ich herausgehört zu haben, dass sie das vielleicht
ein wenig bedauert. Aber das kann sich ja bald ändern. Das mit dem Urteil. Ja,
und weil das nun so ist, reklamierte sie eine Unschuldsvermutung für den Jäger.
Leider
verabsäumte Armin Wolf ihr mitzuteilen, dass die Unmutsverschuldungen gut, aber
aus sind. Karlheinz Grasser hat das letzte Dutzend erstanden.
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