Stiftungen
und Stifter sind nicht erst eine Erfindung von KHG und Martin Graf. Bereits vor
langer Zeit, exakt vom 01.11.1339 bis 27.07.1365 lebte Herzog Rudolf IV.,
genannt der Stifter.
Grasser
und Graf haben die Idee wohl ein wenig verfremdet und verfeinert. Jeder auf
seine Art. Während der Schnürstiefelfraktionist mehr oder weniger erfolgreich
versuchte die Lebensersparnisse einer alten Frau sich zu eigen zu machen und
dabei den Anschein erweckte, als sei er der von den Medien verfolgte, missverstandene,
barmherzige Samariter, bestahl Karlheinz als Finanzminister seinen eigenen
Arbeitgeber und behauptete stets, dem Staat nur Gutes getan zu haben.
Supersauber
bis supertransparent. Deswegen hatte er ja seinerzeit diverse Stiftungen und
Firmen weltweit gegründet. Von Liechtenstein über Zypern bis hin zu den Cayman
Inseln reicht der KHGs Monopolyschauplatz. Noch dazu ausgestattet mit einem
Diplomatenpass, um im Fall des Falles rasch und unbürokratisch stiften zu
gehen.
Schon
mehrmals versuchte Grassers Rechtsverdreher eine Einstellung aller Verfahren
gegen seinen Klienten bei Gericht und beim lieben Gott zu erwirken. Ohne
Erfolg. Vor zwei Jahren brachte Grasser auch eine Beschwerde bei Gericht ein,
weil seine 8 (in Worten: acht) Mobiltelefone überwacht wurden.
Nun
stellte das Oberlandesgericht fest, dass sich der Tatverdacht wegen Untreue
gegen KHG erhärtet hat. „Bei der Auswahl der für die Abwicklung beauftragten
Investmentbank Lehman Brothers, die der billigeren einstigen Investmentbank der
Bank Austria CA-IB vorgezogen wurde, besteht der dringende Tatverdacht der
Untreue sowohl auf subjektiver als auch objektiver Tatseite.“
Die
Justiz ermittelt übrigens noch in sechs weiteren Fällen gegen den besten
Finanzminister aller Zeiten. Witzig in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass
sich Grasser nachweislich mit seinen kriminellen Kumpanen verabredete,
krampfhaft versucht, der österreichischen Justiz Beweismittel vorzuenthalten
und nichts unversucht lässt, um Zeit zu gewinnen. Und die Justiz schaut dem
Treiben mehr oder weniger gelassen zu. Nein, natürlich besteht nach wie vor
keine Verabredungsgefahr und keine Verdunkelungsgefahr. Und von Fluchtgefahr
kann auch keine Rede sein. Schließlich ist Karlheinz ein äußerst
heimatverbundener Mensch. Daher gibt es keinen Grund, eine Untersuchungshaft zu
verhängen.
Außerdem,
was soll der Aufwand. Ende nächsten Jahres ist die BUWOG-Geschichte, wenn nicht
bald Anklage erhoben wird, ohnehin verjährt. Dann wird sich bestätigen, was
Grasser immer schon von sich behauptete. Nämlich, dass er supersauber ist.
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