Freitag, 8. Juni 2012

Supersauber



Stiftungen und Stifter sind nicht erst eine Erfindung von KHG und Martin Graf. Bereits vor langer Zeit, exakt vom 01.11.1339 bis 27.07.1365 lebte Herzog Rudolf IV., genannt der Stifter.

Grasser und Graf haben die Idee wohl ein wenig verfremdet und verfeinert. Jeder auf seine Art. Während der Schnürstiefelfraktionist mehr oder weniger erfolgreich versuchte die Lebensersparnisse einer alten Frau sich zu eigen zu machen und dabei den Anschein erweckte, als sei er der von den Medien verfolgte, missverstandene, barmherzige Samariter, bestahl Karlheinz als Finanzminister seinen eigenen Arbeitgeber und behauptete stets, dem Staat nur Gutes getan zu haben.

Supersauber bis supertransparent. Deswegen hatte er ja seinerzeit diverse Stiftungen und Firmen weltweit gegründet. Von Liechtenstein über Zypern bis hin zu den Cayman Inseln reicht der KHGs Monopolyschauplatz. Noch dazu ausgestattet mit einem Diplomatenpass, um im Fall des Falles rasch und unbürokratisch stiften zu gehen.

Schon mehrmals versuchte Grassers Rechtsverdreher eine Einstellung aller Verfahren gegen seinen Klienten bei Gericht und beim lieben Gott zu erwirken. Ohne Erfolg. Vor zwei Jahren brachte Grasser auch eine Beschwerde bei Gericht ein, weil seine 8 (in Worten: acht) Mobiltelefone überwacht wurden.

Nun stellte das Oberlandesgericht fest, dass sich der Tatverdacht wegen Untreue gegen KHG erhärtet hat. „Bei der Auswahl der für die Abwicklung beauftragten Investmentbank Lehman Brothers, die der billigeren einstigen Investmentbank der Bank Austria CA-IB vorgezogen wurde, besteht der dringende Tatverdacht der Untreue sowohl auf subjektiver als auch objektiver Tatseite.“

Die Justiz ermittelt übrigens noch in sechs weiteren Fällen gegen den besten Finanzminister aller Zeiten. Witzig in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass sich Grasser nachweislich mit seinen kriminellen Kumpanen verabredete, krampfhaft versucht, der österreichischen Justiz Beweismittel vorzuenthalten und nichts unversucht lässt, um Zeit zu gewinnen. Und die Justiz schaut dem Treiben mehr oder weniger gelassen zu. Nein, natürlich besteht nach wie vor keine Verabredungsgefahr und keine Verdunkelungsgefahr. Und von Fluchtgefahr kann auch keine Rede sein. Schließlich ist Karlheinz ein äußerst heimatverbundener Mensch. Daher gibt es keinen Grund, eine Untersuchungshaft zu verhängen.

Außerdem, was soll der Aufwand. Ende nächsten Jahres ist die BUWOG-Geschichte, wenn nicht bald Anklage erhoben wird, ohnehin verjährt. Dann wird sich bestätigen, was Grasser immer schon von sich behauptete. Nämlich, dass er supersauber ist.

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