Otto
Gumpinger war ÖVP-Landtagsabgeordneter in Oberösterreich, bis die Justiz seine
lukrativen Nebenbeschäftigungen abrupt beendete und ihn wegen Schlepperei und
Veruntreuung zu 16 Monaten unbedingter Haft verurteilte. Der Richtersenat
begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine
bedingte Nachsicht „völlig ausgeschlossen“ machten.
Das war im
November 2012. Der gelernte Österreicher wusste selbstverständlich schon
damals, dass nicht so heiß gegessen als gekocht wird. Und so geschah es, dass
für Gumpinger die Häfnzukunft doch nicht so schwarz wie seine politische
Gesinnung wurde. Seit 14. Mai 2013 trägt Gumpinger eine schmucke Fußfessel und
erfreut sich einer relativen Freiheit.
Laut Gesetz
kommt die Fußfessel zwar nur bei einer unbedingten Strafe von maximal einem
Jahr infrage, aber ein kleiner Rechentrick macht das auch für Gumpinger
möglich. Josef Pühringer, Oberösterreichs Landeshauptmann und somit Ottos
Ex-Chef ließ sein schwarzes Schäfchen nicht fallen. Er erklärte die Ausnahme,
dass „im Normalfall“ die Hälfte oder ein Drittel der Haftstrafe ohnehin bedingt
nachgesehen wird, wodurch Gumpingers Strafe wieder unter einem Jahr wäre.
Es geht eben
nichts über eine flexible Gesetzesauslegung.
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