Es ist
ziemlich ruhig geworden um Martin Graf. Man erinnert sich kaum an ihn. Das ist
jener Mann, den ÖVP und SPÖ zum dritten Nationalratspräsidenten gemacht und
sich später beschwert haben, dass jetzt dort ein Nazi sitzt. Das ist der Mann,
der gerne vorgibt Rechtsanwalt zu sein, dies aber nicht wirklich ist. Der Mann,
welcher einer betagten Pensionisten ihr Vermögen abluchsen wollte, indem er ihr
zur Gründung einer Stiftung riet, selbst Vorstandsvorsitzender der Stiftung
wurde und zwei weitere Gesinnungsgenossen zu Vorständen machte. Sicher ist
sicher.
Nun hat allerdings das Oberlandesgericht Wien in einem
rechtskräftigen Beschluss festgestellt, dass bei der Führung der Stiftung grobe
Pflichtverletzung vorliegt. Die „massive Reduktion der liquiden Mittel ohne
Notwendigkeit“ - durch den Kauf eines Hausanteils - sei eine Maßnahme, „die ein
sorgfältiger Geschäftsleiter in dieser Situation keinesfalls ergreifen würde“,
heißt es in dem Beschluss. Aufgrund des hohen Alters von Meschar (Jahrgang
1922) wäre nämlich „nach dem Stiftungszweck auch ein hoher Geldbedarf im
Pflegefall bereitzustellen“. Beim Kauf dieses Hausanteils, in dem das Gasthaus
des Bruders von Graf eingemietet ist, orten die Richter außerdem einen
„möglichen Interessenkonflikt“. Ihr Fazit: „Wegen dieser groben
Pflichtverletzungen wären sämtliche Mitglieder des Vorstands aus wichtigem
Grund abzuberufen gewesen, wären sie nicht mittlerweile zurückgetreten.“
Graf ist
angesichts dieser Vorwürfe vorsichtshalber auf Tauchstation gegangen und hat
sich noch nicht dazu geäußert. Aber auch der Oberbumsti, der gerne wie ein
Marktschreier seine Meinung kundtut, verhält sich auffallend ruhig.
Abschließend
lässt sich feststellen, dass die FPÖ aus zwei Lagern besteht. Den Nazis und den
Dieben. Erstere findet man bei den Burschenschaften, während die zweite Gruppe
in Haiders legendären Buberlpartie beheimatet ist. Martin Graf kann man
demzufolge beiden Gruppierungen zuordnen. Ein diebischer Nazi, wenn man so
will.
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