Part-Game-Uwe
hat einen ersten Teilerfolg erzielt. Die Tatsache, einen ehemaligen
Justizminister als Verteidiger zu haben, der politisch sicher gut vernetzt ist,
machte sich bezahlt. Egal wie hoch das Honorar von Böhmdorfer auch sein wird.
Scheuch muss nicht ins Gefängnis. Sieben Monate bedingte Haftstrafe plus
150.000 Euro Geldstrafe lautet das Urteil. Nicht einmal a klane Tetschn ist das
für den Landeshauptmann-Stellvertreter, als der er selbstverständlich nicht
zurücktreten wird. Auch Landesfürst Dörfler sieht dazu keine Veranlassung.
Was bitte
soll das für eine Strafe sein? Sieben Monate bedingt. Solange er nicht wieder
nachweislich mit Staatsbürgerschaften dealt, ist diese Strafe nicht das Papier
wert, auf das es geschrieben wurde. Und die 150.000 Euro zahlt Dörfler aus der
Landeskasse. Davon kann man ausgehen. Anders ausgedrückt. Die Kärntner und
Kärntnerinnen löhnen dafür.
Aber
Unschuldsuwe gibt nicht auf. Sein Rechtsverdreher hat sofort nach der
Urteilsverkündung Berufung angemeldet. Eigenartigerweise hat dies der
Staatsanwalt nicht gemacht. Das bedeutet, in der nächsten Instanz kann das
Strafmaß, wenn es nicht gleich bleibt, nur geringer ausfallen – und das wird es
auch. Die nächste Verhandlung wird grob geschätzt im Spätherbst stattfinden.
Also zu einem Zeitpunkt, wo die kommende Nationalratswahl bereits als
Silberstreif am Horizont sichtbar ist. Die ÖVP wird doch nicht so dumm sein –
obwohl man die Blödheit der Schwarzen nicht unterschätzen sollte – und sich
eine Koalitionsoption, die eine Wiederauflage von Schwarz-Braun bedeutet,
vermasseln.
Rechtsstaat
hin oder her. Im VP-eigenen Justizministerium interpretiert man das ohnehin
eher großzügig. Je weiter rechts der Staat ist, desto besser. Jener Richter
aber, der es wagte Scheuch ins Gefängnis schicken zu wollen, wird nach der
nächsten Wahl, wenn es wieder zu dieser unglückseligen Koalition kommt, im
Archiv des Bezirksgerichts St. Jodok am Frostaufbruch Akten abstauben. Da trau
ich mich wetten.
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