Uwe lässt
sich nicht verscheuchen. Warum sollte er auch. Und wenn, dann wäre es der
Albtraum des für ihn zuständigen Arbeitsamtes. Der Mann ist am Arbeitsmarkt
unvermittelbar. Na ja, als Kapo auf der Saualm könnte man ihn einsetzen.
Nun, da er
sich vom ersten Schreck des noch nicht rechtskräftigen Urteils erholt hat, übt
er sich schon wieder in verbalen Rundumschlägen. Nachdem Bundespräsident Heinz
Fischer und Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ihm den Rücktritt nahegelegt
haben, keift er zurück, wie ein gereizter Dackel, dem man seinen
Lieblingsknochen wegnehmen will.
„Der
Bundespräsident muss aufpassen, dass die Freiheitliche Partei nicht ihn zum
Rücktritt auffordert.“ Und: „Die Frau Präsidentin wird irgendwann aufpassen
müssen, dass sie nicht ihren eigenen Bundeskanzler zum Rücktritt auffordert.“
Selbst wenn
das Oberlandesgericht den Schuldspruch bestätigen sollte, will Scheuch nicht
zurücktreten. „Selbst dann ist es ganz klar in einem Rahmen, der einen Rücktritt
nicht vorsieht. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen“, erklärte Uwe beinahe
trotzig. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein automatischer Amtsverlust erst
bei einer Haftstrafe ab zwölf Monaten vorgesehen.
Also, noch
mal zum Mitschreiben. Ein Politiker, der ein Jahr Häfn ausfasst, ist ein
Verbrecher und kein Volksvertreter mehr. Fällt das Schmalz geringer aus, so ist
er kein Verbrecher, sondern nur ein Strizzi, darf weiterhin seinen
Amtsgeschäften nachgehen und bleibt ein Part of the Game.
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