Montag, 9. Juli 2012

Uwe lässt sich nicht verscheuchen.



Uwe lässt sich nicht verscheuchen. Warum sollte er auch. Und wenn, dann wäre es der Albtraum des für ihn zuständigen Arbeitsamtes. Der Mann ist am Arbeitsmarkt unvermittelbar. Na ja, als Kapo auf der Saualm könnte man ihn einsetzen.

Nun, da er sich vom ersten Schreck des noch nicht rechtskräftigen Urteils erholt hat, übt er sich schon wieder in verbalen Rundumschlägen. Nachdem Bundespräsident Heinz Fischer und Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ihm den Rücktritt nahegelegt haben, keift er zurück, wie ein gereizter Dackel, dem man seinen Lieblingsknochen wegnehmen will.

„Der Bundespräsident muss aufpassen, dass die Freiheitliche Partei nicht ihn zum Rücktritt auffordert.“ Und: „Die Frau Präsidentin wird irgendwann aufpassen müssen, dass sie nicht ihren eigenen Bundeskanzler zum Rücktritt auffordert.“

Selbst wenn das Oberlandesgericht den Schuldspruch bestätigen sollte, will Scheuch nicht zurücktreten. „Selbst dann ist es ganz klar in einem Rahmen, der einen Rücktritt nicht vorsieht. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen“, erklärte Uwe beinahe trotzig. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein automatischer Amtsverlust erst bei einer Haftstrafe ab zwölf Monaten vorgesehen.

Also, noch mal zum Mitschreiben. Ein Politiker, der ein Jahr Häfn ausfasst, ist ein Verbrecher und kein Volksvertreter mehr. Fällt das Schmalz geringer aus, so ist er kein Verbrecher, sondern nur ein Strizzi, darf weiterhin seinen Amtsgeschäften nachgehen und bleibt ein Part of the Game.


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