Bei einem
Bankraub wird ein beträchtlicher Betrag in Bargeld und Gold erbeutet. Die Täter
werden gefasst, verurteilt und wandern für mehrere Jahre ins Gefängnis. Einer
der Täter deponierte einen Teil der Beute beim Prozess bei Gericht als
Wiedergutmachung. So weit, so schlecht.
Vor wenigen
Tagen überwies das Gericht den Betrag, läppische 63.000 Euro, an den
Verteidiger des Bankräubers mit dem Auftrag, das Geld an den Ex-Mandanten
weiterzuleiten. Sowohl die damals betroffene Bank als auch die Versicherung
meinten, dass kein Schaden bestehen würde. Somit kommt der Bankräuber nun legal
zu jenem Geld, das ihm eigentlich nicht gehört.
Frage:
Was hat man
sich im Justizministerium dabei gedacht? Wahrscheinlich saßen da ein paar
weise, also an Altersdemenz leidende Beamte und eine blonde Ministerin an einem
Tisch und trafen eine wichtige Entscheidung. Statuieren wir ein Exempel, meinte
abschließend die Ministerin, zeigen wir dem Volk, dass sich ehrliches
Verbrechen bei uns immer noch auszahlt.
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