Freitag, 26. Oktober 2012

Ehrliche Verbrecher



 Bei einem Bankraub wird ein beträchtlicher Betrag in Bargeld und Gold erbeutet. Die Täter werden gefasst, verurteilt und wandern für mehrere Jahre ins Gefängnis. Einer der Täter deponierte einen Teil der Beute beim Prozess bei Gericht als Wiedergutmachung. So weit, so schlecht.

Vor wenigen Tagen überwies das Gericht den Betrag, läppische 63.000 Euro, an den Verteidiger des Bankräubers mit dem Auftrag, das Geld an den Ex-Mandanten weiterzuleiten. Sowohl die damals betroffene Bank als auch die Versicherung meinten, dass kein Schaden bestehen würde. Somit kommt der Bankräuber nun legal zu jenem Geld, das ihm eigentlich nicht gehört.

Frage:
Was hat man sich im Justizministerium dabei gedacht? Wahrscheinlich saßen da ein paar weise, also an Altersdemenz leidende Beamte und eine blonde Ministerin an einem Tisch und trafen eine wichtige Entscheidung. Statuieren wir ein Exempel, meinte abschließend die Ministerin, zeigen wir dem Volk, dass sich ehrliches Verbrechen bei uns immer noch auszahlt.


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